ACHTUNG:

Seit 1. Juli 2011 dürfen Inhaber einer L17 Lenkberechtigung bis zum
18. Geburtstag NICHT mehr in Deutschland fahren.

 

neue Regelung:
Inhaber einer österreichischen L17-Lenkberechtigung ist noch nicht 18 Jahre alt und geht vorübergehend (touristisch, kein Wohnsitz) nach Deutschland
--> darf NICHT fahren!

 

Inhaber einer österreichischen L17-Lenkberechtigung ist noch nicht 18 Jahre alt und begründet in Deutschland einen Wohnsitz und tauscht den Führerschein NICHT auf einen DEUTSCHEN um
--> darf fahren!

 

Inhaber einer österreichischen L17 -Lenkberechtigung ist noch nicht 18 Jahre alt und begründet in Deutschland einen Wohnsitz und tauscht den Führerschein auf einen DEUTSCHEN um
--> darf nur im Rahmen des "begleitenden Fahren ab 17"
      (mit deutscher Erlaubnis!) fahren!